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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ein amtsärztliches Gutachten, das den Lenker als derzeit (noch) nicht geeignet bezeichnet, aber eine neue Begutachtung in 6 Monaten empfiehlt, weil mit einer Änderung zu seinen Gunsten zu rechnen ist, kann von der Behörde nicht als Entscheidungsgrundlage für einen erst 7 Monate später erlassenen Bescheid, mit dem der Antrag auf Erteilung der Lenkerberechtigung abgewiesen wird, herangezogen werden.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110196.X01Im RIS seit
19.03.2001