Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §41;Rechtssatz
Ist die Überbrückung eines Baches ein Teil eines den Zwecken des § 63 WRG entsprechenden Regulierungsvorhabens im Sinne des § 41 WRG, so darf die Nichtbeibringung der Zustimmung eines durch das Vorhaben betroffenen Grundeigentümers noch nicht zur Abweisung des Bewilligungsansuchens für das genannte Vorhaben führen (Hinweis E 18.10.1988, 87/07/0162).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990070090.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
10.05.2013