RS Vwgh 1991/2/12 90/07/0090

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Veröffentlicht am 12.02.1991
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §41;
WRG 1959 §63;

Rechtssatz

Ist die Überbrückung eines Baches ein Teil eines den Zwecken des § 63 WRG entsprechenden Regulierungsvorhabens im Sinne des § 41 WRG, so darf die Nichtbeibringung der Zustimmung eines durch das Vorhaben betroffenen Grundeigentümers noch nicht zur Abweisung des Bewilligungsansuchens für das genannte Vorhaben führen (Hinweis E 18.10.1988, 87/07/0162).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070090.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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