RS Vwgh 1991/2/12 90/07/0128

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Veröffentlicht am 12.02.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Rechtssatz

Unter einer "eigenmächtigen Neuerung" iSd § 138 Abs 1 WRG ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung - sofern sie dieser überhaupt zugänglich sind - einzuholen gewesen wäre, eine solcher aber nicht erwirkt wurde

(Hinweis E 21.12.1989, 89/07/0105).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070128.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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