RS Vwgh 1991/2/12 87/07/0146

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Veröffentlicht am 12.02.1991
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Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
80/06 Bodenreform

Norm

AgrGG Stmk 1985 §11 Abs3;
FlVfGG §29;

Rechtssatz

Eine Teilung ist gem § 11 Abs 3 Stmk AgrGG 1985 nur dann zulässig, wenn entweder die darin bezeichnete Gefährdung oder die darin bezeichnete Abträglichkeit fehlen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987070146.X01

Im RIS seit

12.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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