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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Soweit erst in der Beschwerde versucht wird, auf die sachverständigen Äußerungen zu erwidern, geht die darin liegende Untätigkeit des Bf auf Verwaltungsebene zu seinen Lasten.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987070146.X02Im RIS seit
12.02.1991