RS Vwgh 1991/2/12 87/07/0146

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Veröffentlicht am 12.02.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Soweit erst in der Beschwerde versucht wird, auf die sachverständigen Äußerungen zu erwidern, geht die darin liegende Untätigkeit des Bf auf Verwaltungsebene zu seinen Lasten.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987070146.X02

Im RIS seit

12.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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