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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/20 86/07/0096 1Stammrechtssatz
Hinsichtlich der Frage wirtschaftlicher Schwierigkeiten eines gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG Verpflichteten bei der Erfüllung eines nach dieser Norm erteilten Auftrages kommt es auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nicht an; es sind diesbezüglich nur objektive Gesichtspunkte maßgebend (Hinweis E 31.5.1983, 83/07/0011, 83/07/0012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990070128.X03Im RIS seit
12.11.2001