RS Vwgh 1991/2/13 90/03/0184

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Veröffentlicht am 13.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
AVG §63 Abs1;

Rechtssatz

Für die Beurteilung des administrativen Instanzenzuges ist nicht maßgeblich, in welchem behördlichen Wirkungsbereich der unterinstanzliche Bescheid gesetzmäßigerweise hätte erlassen werden sollen, sondern in welchem er erlassen worden ist.

Schlagworte

InstanzenzugInstanzenzug Zuständigkeit Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030184.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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