Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §1;Rechtssatz
Für die Beurteilung des administrativen Instanzenzuges ist nicht maßgeblich, in welchem behördlichen Wirkungsbereich der unterinstanzliche Bescheid gesetzmäßigerweise hätte erlassen werden sollen, sondern in welchem er erlassen worden ist.
Schlagworte
InstanzenzugInstanzenzug Zuständigkeit AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030184.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
04.12.2009