RS Vwgh 1991/2/13 91/03/0014

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Veröffentlicht am 13.02.1991
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Rechtssatz

Ist die Strafe im Hinblick auf die Schwere der Übertretung angemessen und sprechen Gründe der Spezialprävention gegen eine Herabsetzung, so kann eine falsche oder fehlende Feststellung über die Unbescholtenheit nicht mit Erfolg ins Treffen geführt werden (Hinweis E 15.11.1989, 89/03/0278).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030014.X06

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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