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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Rechtssatz
Ist die Strafe im Hinblick auf die Schwere der Übertretung angemessen und sprechen Gründe der Spezialprävention gegen eine Herabsetzung, so kann eine falsche oder fehlende Feststellung über die Unbescholtenheit nicht mit Erfolg ins Treffen geführt werden (Hinweis E 15.11.1989, 89/03/0278).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030014.X06Im RIS seit
12.06.2001