Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §33 Abs4;Rechtssatz
Die Ermittlung des für die Besteuerung maßgebenden Einkommens hat auch hinsichtlich ausländischer Einkunftsquellen ausschließlich nach österreichischen Rechtsvorschriften zu erfolgen, die das Rechtsinstitut des Verlustrücktrages nicht kennen (Erkenntnis ergangen zum Alleinverdienerabsetzbetrag).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1986130120.X03Im RIS seit
13.02.1991