RS Vwgh 1991/2/13 86/13/0120

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Veröffentlicht am 13.02.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §33 Abs4;
EStG 1972 §33;

Rechtssatz

Die Ermittlung des für die Besteuerung maßgebenden Einkommens hat auch hinsichtlich ausländischer Einkunftsquellen ausschließlich nach österreichischen Rechtsvorschriften zu erfolgen, die das Rechtsinstitut des Verlustrücktrages nicht kennen (Erkenntnis ergangen zum Alleinverdienerabsetzbetrag).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986130120.X03

Im RIS seit

13.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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