RS Vwgh 1991/2/13 90/03/0184

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Veröffentlicht am 13.02.1991
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Index

L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art118 Abs2;
ParkgebührenG Stmk impl;
StVO 1960 §25 Abs1;
StVO 1960 §43 Abs2 lita;
StVO 1960 §45 Abs4;
StVO 1960 §94d Z4;
StVO 1960 §94d Z6;

Rechtssatz

Über die Bewilligung von Ausnahmen nach § 45 Abs 4 StVO entscheidet unter den generellen Voraussetzungen des § 94d StVO die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich, weil der Zusammenhang der §§ 25, 43 und 45 mit § 94d Z 4 und Z 6 StVO in Verbindung mit einer verfassungskonformen Auslegung im Sinne der Begriffsmerkmale des Art 118 Abs 2 B-VG ergibt, daß die Bewilligung einer Ausnahme in Ansehung von Kurzparkzonen der Bewilligung einer Ausnahme von Halteverboten und Parkverboten gem § 43 StVO gleichzuhalten ist, da letzteres der weitere Begriff ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030184.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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