RS Vwgh 1991/2/13 89/13/0268

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Veröffentlicht am 13.02.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §50 Abs1;
BAO §254;

Rechtssatz

Eine vom Finanzamt vorgenommene Verwertung der Betriebsanlagen ist nicht schon deshalb rechtswidrig, weil die in Rede stehenden Steuernachforderungen "noch nicht rechtskräftig" sind (Hinweis E 7.2.1990, 89/13/0172).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989130268.X01

Im RIS seit

13.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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