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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 85/03/0022 B 1. August 1985 RS 1(hier: Ausnahmebewilligung gem § 45 Abs 4 StVO)Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Ein Bescheid, mit welchem ein unterinstanzlicher Bescheid gemäß § 66 Abs2 AVG 1950 behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an die Behörde erster Instanz verwiesen wurde, räumt weder einem Dritten eine Berechtigung ein noch ist er einem Vollzug zugänglich (Hinweis auf B vom 11. April 1978, Zl. 462/78, und vom 11. Juni 1979, Zl. 1524/79).
Schlagworte
Nichtvollstreckbare BescheideVollzugAusübung der Berechtigung durch einen DrittenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991030005.A01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
26.04.2012