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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/18/0138 E 27. Juni 1986 RS 1Stammrechtssatz
Bei der Entscheidung und Sicherstellung, welcher von zwei diktierten Schriftsätzen bzw Rechtsmitteln - die beide denselben Bescheid betreffen - abzusenden ist, handelt es sich nicht mehr um einen rein technischen Vorgang beim Abfertigen von Schriftstücken, den ein Rechtsanwalt ohne nähere Beaufsichtigung einer verlässlichen Kanzleikraft überlassen darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030058.X01Im RIS seit
13.02.1991Zuletzt aktualisiert am
27.07.2010