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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/03/0188 E 18. März 1987 RS 5Stammrechtssatz
Es liegt kein Verfahrensmangel vor, wenn bei auffälliger Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichts kein Sachverständigengutachten über die Zumutbarkeit der Überprüfung durch den Kraftfahrzeuglenker eingeholt wurde.
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungBeweismittel Sachverständigenbeweis Technischer SachverständigerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030274.X03Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
06.06.2012