RS Vwgh 1991/2/13 90/03/0274

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Veröffentlicht am 13.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §102 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/03/0188 E 18. März 1987 RS 5

Stammrechtssatz

Es liegt kein Verfahrensmangel vor, wenn bei auffälliger Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichts kein Sachverständigengutachten über die Zumutbarkeit der Überprüfung durch den Kraftfahrzeuglenker eingeholt wurde.

Schlagworte

Sachverständiger Entfall der BeiziehungBeweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030274.X03

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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