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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Erwirbt ein Ehegatte entgeltlich Vermögen (zB Liegenschaftsvermögen), ohne über ein entsprechendes Einkommen zu verfügen, und auch ohne einen anderen Nachweis zu erbringen, woher die finanziellen Mittel für den Erwerb stammen, so läßt dies in freier Beweiswürdigung den Schluß zu, daß die unaufgeklärten Mittel vom anderen Ehegatten herrühren, sofern dieser eine Erwerbstätigkeit ausübt, die geeignet ist, den Mittelzufluß zu erklären. Es entspricht nämlich der bei Ehegatten nicht unüblichen gemeinsamen Wirtschaftsführung, daß das (nur) von einem Ehegatten erzielte Einkommen teilweise auch für gemeinsame Vermögensanlage oder für Vermögensanlagen des nicht erwerbstätigen Ehegatten verwendet wird (Hinweis E 18.12.1990, 87/14/0155).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1986130120.X02Im RIS seit
13.02.1991