RS Vwgh 1991/2/13 86/13/0071

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Veröffentlicht am 13.02.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;
BAO §25;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 99;

Rechtssatz

Rechtsgeschäftliche Beziehungen zwischen nahen Angehörigen sind im Zweifel nur dann als erwiesen anzunehmen, wenn sie deutlich nach außen in Erscheinung treten, oder, soweit dies nach der Natur der rechtsgeschäftlichen Beziehung nicht in Betracht kommt oder nicht üblich ist, zumindest in eindeutig schriftlichen Abmachungen festgehalten werden. Es ist daher der Behörde im konkreten Fall kein Verstoß gegen die Grundsätze freier Beweiswürdigung vorzuwerfen, wenn dem unbestimmten Vorbringen des Steuerpflichtigen und seiner Angehörigen betreffend die Gewährung von Finanzhilfe an den Steuerpflichtigen durch seine Angehörigen keinen Glauben schenkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986130071.X02

Im RIS seit

13.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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