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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §70 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/01/0003Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1053/68 B 21. Oktober 1968 VwSlg 7425 A/1968 RS 1Stammrechtssatz
Wird ein mit Beschwerde angefochtener Bescheid durch den VwGH aufgehoben, so kommt der Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des diesen Bescheid betreffenden Verwaltungsverfahrens keine praktische Bedeutung mehr zu, weshalb das Verfahren über diese Beschwerde einzustellen ist.
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010002.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
11.06.2012