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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;Beachte
Die Beschwerdefälle 90/16/0104 bis 90/16/0128 wurden mit 90/16/0103 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Weiters wurden am 14.2.1991 die Beschwerdefälle 90/16/0129 bis 90/16/0140 (Serie) im gleichen Sinne erledigt.Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 3Stammrechtssatz
Der Begriff "Bauherr" ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer grundsätzlich einheitlich auszulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160103.X01Im RIS seit
14.02.1991Zuletzt aktualisiert am
01.05.2009