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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §23 Abs2;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 403;Rechtssatz
Das österreichische Abgabenrecht ist von dem Grundsatz beherrscht, daß das Verbotensein eines Tuns dem Entstehen einer Abgabenschuld nicht entgegensteht. Dieser Grundsatz hat im § 3 Abs 3 ZollG 1988, wonach die Verbotswidrigkeit der Einfuhr einer Ware ihre gesetzliche vorgeschriebene Eingangsabgabenpflichtigkeit nicht berührt, seinen Niederschlag gefunden. (Hinweis E 24.10.1979, 426/79, VwSlg 5418 F/1979)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160164.X05Im RIS seit
28.05.2001Zuletzt aktualisiert am
09.11.2009