RS Vwgh 1991/2/14 90/16/0164

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Veröffentlicht am 14.02.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §23 Abs2;
BAO §4 Abs1;
ZollG 1988 §3 Abs3;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 403;

Rechtssatz

Das österreichische Abgabenrecht ist von dem Grundsatz beherrscht, daß das Verbotensein eines Tuns dem Entstehen einer Abgabenschuld nicht entgegensteht. Dieser Grundsatz hat im § 3 Abs 3 ZollG 1988, wonach die Verbotswidrigkeit der Einfuhr einer Ware ihre gesetzliche vorgeschriebene Eingangsabgabenpflichtigkeit nicht berührt, seinen Niederschlag gefunden. (Hinweis E 24.10.1979, 426/79, VwSlg 5418 F/1979)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160164.X05

Im RIS seit

28.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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