Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Rechtssatz
Wo das Gesetz zu erkennen gibt, daß eine bestimmte Rechtswirkung ausschließlich dem gesetzlich umschriebenen Tatbestand zukommen soll, ist die Ergänzung durch Analogie rechtens unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160195.X03Im RIS seit
11.07.2001