RS Vwgh 1991/2/14 90/16/0195

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §7;
VwRallg;

Rechtssatz

Wo das Gesetz zu erkennen gibt, daß eine bestimmte Rechtswirkung ausschließlich dem gesetzlich umschriebenen Tatbestand zukommen soll, ist die Ergänzung durch Analogie rechtens unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160195.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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