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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs2;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH ist es für die Entstehung der Steuerschuld nach § 4 Abs 2 GrEStG 1955 unerheblich, aus welchen Gründen der begünstigte Zweck nicht erfüllt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160195.X01Im RIS seit
11.07.2001