RS Vfgh 1980/10/22 B99/79

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Veröffentlicht am 22.10.1980
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Index

L1 Gemeinderecht
L1000 Gemeindeordnung

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art119a Abs1
AVG §68 Abs3, §68 Abs4
Tir GemeindeO 1966 §113 Abs1

Rechtssatz

Tir. Gemeindeordnung 1966, keine Bedenken gegen §113 Abs1; keine Verletzung des Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter; keine denkunmögliche und keine willkürliche Anwendung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Aufsichtsrecht (Gemeinde), Abänderung und Behebung von amtswegen, Baupolizei örtliche

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1980:B99.1979

Dokumentnummer

JFR_10198978_79B00099_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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