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L1 GemeinderechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Tir. Gemeindeordnung 1966, keine Bedenken gegen §113 Abs1; keine Verletzung des Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter; keine denkunmögliche und keine willkürliche Anwendung
Schlagworte
Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Aufsichtsrecht (Gemeinde), Abänderung und Behebung von amtswegen, Baupolizei örtlicheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1980:B99.1979Dokumentnummer
JFR_10198978_79B00099_01