RS Vwgh 1991/2/14 90/16/0164

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Veröffentlicht am 14.02.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

ABGB §309;
FinStrG §35 Abs1;
ZollG 1988 §51 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 403;

Rechtssatz

Der Begriff der Gewahrsame iSd § 51 Abs 1 ZollG 1988 entspricht dem des § 309 erster Satz ABGB. Danach kommt es auf die Verkehrsauffassung an. Die erforderliche Nähe zur Sache und Möglichkeit der Einflußnahme sind sehr verschieden zu bestimmen (Hinweis E 19.2.1987, 85/16/0055).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160164.X02

Im RIS seit

28.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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