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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;Beachte
Die Beschwerdefälle 90/16/0104 bis 90/16/0128 wurden mit 90/16/0103 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Weiters wurden am 14.2.1991 die Beschwerdefälle 90/16/0129 bis 90/16/0140 (Serie) im gleichen Sinne erledigt.Rechtssatz
Dem Bauherrn obliegt es, das zu errichtende Haus zu planen und zu gestalten, der Baubehörde gegenüber als Bauwerber und Konsenswerber aufzutreten, die Verträge mit den Bauausführenden im eigenen Namen abzuschließen und die baubehördliche Benützungsbewilligung einzuholen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160103.X03Im RIS seit
14.02.1991Zuletzt aktualisiert am
01.05.2009