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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §22 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/03/0368 E 12. März 1986 RS 3Stammrechtssatz
Unter einem fortgesetzten Delikt sind eine Reihe von Einzelhandlungen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines erkennbaren zeitlichen Zusammenhanges sowie eines diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Täters in einer Einheit zusammentreten, zu verstehen (Hinweis auf E vom 19.5.1980, 3295/78, VwSlg 10138 A/1978)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989180151.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
29.09.2008