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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StVO 1960 §82 Abs1;Rechtssatz
Die im Spruch eines wegen Übertretung des § 82 Abs 1 StVO erlassenen Strafbescheides verwendete Formulierung, das verfahrensgegenständliche Transparent sei über der Fahrbahn "angebracht" worden, indiziert keinesfalls dessen Festmachen an einem festen Gegenstand. Als angebracht kann ein Transparent auch angesehen werden, wenn es von Personen über die Fahrbahn getragen und gespannt wird (Hinweis E 20.1.1989, 88/18/0350).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 TransparentEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988180321.X01Im RIS seit
11.07.2001