RS Vwgh 1991/2/15 88/18/0321

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Veröffentlicht am 15.02.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §82 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs3 litd;
VwRallg;

Rechtssatz

Die im Spruch eines wegen Übertretung des § 82 Abs 1 StVO erlassenen Strafbescheides verwendete Formulierung, das verfahrensgegenständliche Transparent sei über der Fahrbahn "angebracht" worden, indiziert keinesfalls dessen Festmachen an einem festen Gegenstand. Als angebracht kann ein Transparent auch angesehen werden, wenn es von Personen über die Fahrbahn getragen und gespannt wird (Hinweis E 20.1.1989, 88/18/0350).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Transparent

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988180321.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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