Index
L94406 Krankenanstalt Spital SteiermarkNorm
ASVG §144;Rechtssatz
Das Stmk KAG sieht gesetzlich weder eine besondere Pflicht zur Benachrichtigung des Patienten oder seiner Angehörigen vom - nach Ansicht des Krankenanstaltenträgers gegebenen - Vorliegen eines Pflegefalles ab einem bestimmten Zeitpunkt vor, noch, daß sich die Pflegegebühren für Spitalsaufenthalt ab dem Zeitpunkt des Vorliegens eines Asylierungsfalles vermindern oder daß sie ab diesem Zeitpunkt ganz wegfallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180195.X04Im RIS seit
11.07.2001