RS Vwgh 1991/2/15 90/18/0195

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Veröffentlicht am 15.02.1991
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L94406 Krankenanstalt Spital Steiermark
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §144;
KAG Stmk 1957 §41 Abs1;
KAG Stmk 1957 §45 Abs3;

Rechtssatz

Das Stmk KAG sieht gesetzlich weder eine besondere Pflicht zur Benachrichtigung des Patienten oder seiner Angehörigen vom - nach Ansicht des Krankenanstaltenträgers gegebenen - Vorliegen eines Pflegefalles ab einem bestimmten Zeitpunkt vor, noch, daß sich die Pflegegebühren für Spitalsaufenthalt ab dem Zeitpunkt des Vorliegens eines Asylierungsfalles vermindern oder daß sie ab diesem Zeitpunkt ganz wegfallen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180195.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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