RS Vwgh 1991/2/15 90/18/0182

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Veröffentlicht am 15.02.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Wurde die Beschwerde gegen den Berichtigungsbescheid vom VwGH als unbegründet abgewiesen, so ist bei jeder weiteren Erledigung vom Bescheid idF dieses Berichtigungsbescheides auszugehen (Hinweis E 27.6.1990, 90/18/0001; E 17.4.1969, 1497/67).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180182.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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