Index
L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/10/0176Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/18/0069 E 27. Mai 1988 RS 5Stammrechtssatz
Einen Erfahrungssatz in der Richtung, dass Polizeibeamte, die sich angeblich eines Übergriffes - sei dieser nun gerichtlich oder disziplinär zu ahnden - schuldig gemacht haben, zum gesamten Ablauf der Amtshandlung nicht die Wahrheit sagen, gibt es nicht. Allerdings ist, insbes dann, wenn es bei einer Amtshandlung zu Vorfällen gekommen ist, die zur Einleitung von gerichtlichen Strafverfahren und/oder von Disziplinarverfahren geführt haben, die Glaubwürdigkeit der Angaben der betreffenden Polizeibeamten besonders sorgfältig zu prüfen. In einem solchen Fall muss sich die Behörde mit dem Inhalt der Gerichts- und Disziplinarakten iZm der Frage der Glaubwürdigkeit der Polizeibeamten auseinandersetzen.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweiswürdigung antizipative vorweggenommeneEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989100175.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009