RS Vwgh 1991/2/18 90/10/0011

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Veröffentlicht am 18.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMKV §1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Verwaltungsübertretung gem § 74 Abs 5 Z 1 LMG durch Zuwiderhandeln gegen die Kennzeichnungspflichten der LMKV 1973 handelt es sich um ein Unterlassungsdelikt, welches den Eintritt eines Erfolges nicht erfordert

(Hinweis E 27.7.1987, 85/10/0073).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990100011.X01

Im RIS seit

18.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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