RS Vwgh 1991/2/18 90/19/0177

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Veröffentlicht am 18.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH genügt die bloß stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung von Weisungen den Anforderungen an ein wirksames Kontrollsystem nicht (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0054, 0055, 0083, 0086).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190177.X05

Im RIS seit

18.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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