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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/10/0095 E 14. Oktober 1985 RS 4Stammrechtssatz
Wurde anderen Rechtsanwälten Vollmacht erteilt, so besteht dennoch Stempelgebührenersatz nur in dem Umfang, als ob lediglich einem Rechtsanwalt Vollmacht erteilt worden wäre.
Schlagworte
Beschwerdeführer AnwaltszwangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990190535.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010