RS Vwgh 1991/2/18 91/15/0008

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Veröffentlicht am 18.02.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
VwGG §13 Abs1 Z1;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 200;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0201 E 17. Mai 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Selbst ein Abgehen des GH von seiner bisherigen Rsp durch einen VS führt nicht dazu, daß sämtliche auf der bisherigen Rsp beruhenden Abgabenvorschreibungen als unbillig anzusehen wären.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150008.X02

Im RIS seit

14.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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