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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 200;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/13/0201 E 17. Mai 1989 RS 1Stammrechtssatz
Selbst ein Abgehen des GH von seiner bisherigen Rsp durch einen VS führt nicht dazu, daß sämtliche auf der bisherigen Rsp beruhenden Abgabenvorschreibungen als unbillig anzusehen wären.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991150008.X02Im RIS seit
14.11.2001