RS Vwgh 1991/2/18 89/10/0188

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Veröffentlicht am 18.02.1991
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Index

10/10 Grundrechte
70/08 Privatschulen

Norm

PrivSchG 1962 §7;
StGG Art17 Abs2;

Rechtssatz

Als Folge der in Art 17 Abs 2 StGG verankerten "Unterrichtsfreiheit", die eine Bewilligungspflicht für Privatschulen ausschließt, sieht § 7 PrivSchG vor, daß die Errichtung einer Privatschule der zuständigen Schulbehörde mindestens drei Monate vor der beabsichtigten Eröffnung der Schule unter Nachweis der Erfüllung der vorgesehenen Voraussetzungen anzuzeigen ist. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, hat die Schulbehörde die Errichtung binnen zweier Monate zu untersagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989100188.X01

Im RIS seit

18.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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