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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §412;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):90/08/0144 E 19.2.1991 90/08/0143 E 19.2.1991Rechtssatz
Behauptet der Sozialversicherungsträger, dadurch in seinen Rechten verletzt zu sein, daß die (bloß kassierende) Behörde (hier) keinen Beitragszuschlag in der Höhe der Verzugszinsen verhängt habe, so ist dadurch dem Grunde nach jedenfalls auch die Geltendmachung des Anspruchs auf eine Sachentscheidung iSd § 66 Abs 4 AVG anstelle der bloß kassatorischen Entscheidung gemäß § 66 Abs 2 AVG umfaßt.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080142.X08Im RIS seit
16.01.2001Zuletzt aktualisiert am
13.07.2009