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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;Rechtssatz
Nicht die bel Beh hat das Ausreichen der Mittel zur Beitragsentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Außerdem hat dieser darzutun, daß er die Beitragsforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0063).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080008.X03Im RIS seit
19.02.1991