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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1;Rechtssatz
Bezeichnet sich die Berufung als solche gegen die "Bescheide über Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer", trägt der Berufungswerber aber in ihr vor, daß dem wiederaufgenommenen Verfahren falsche Bankbestätigungen (hier: betreffend Sonderausgaben) zugrunde lagen, und behauptet er weder, das Finanzamt hätte schon immer den richtigen Sachverhalt gekannt, noch sonst gegen die Zulässigkeit der Wiederaufnahme sprechende Umstände, sondern zielt inhaltlich auf Änderung des Sachbescheide, so darf die Behörde davon ausgehen, daß in Wahrheit nur Berufung gegen die neue Abgabenfestsetzung und nicht auch gegen die amtswegige Wiederaufnahme ergriffen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140224.X01Im RIS seit
06.07.2001