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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §5;Beachte
Die Beschwerdefälle 90/08/0172 90/08/0175 90/08/0179 90/08/0180 vom 19.3.1991 wurden im gleichen Sinn erledigt.Rechtssatz
Daß eine neue Rechtsnorm bestehende Rechte beeinträchtigt, ist nur anzunehmen, wenn das Gesetz dies ausdrücklich anordnet; allerdings vorbehaltlich der sachlichen Rechtfertigung im Sinne des Gleichheitssatzes.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080177.X04Im RIS seit
11.07.2001