Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;Rechtssatz
§ 67 Abs 10 ASVG sanktioniert nur die Verletzung von Vertreterpflichten; Umständen, die in der "privaten" Vermögenssphäre liegen, dem Verhalten bei der Leitung anderer Unternehmen oder gar persönlichen Eigenschaften kommt daher Bedeutung nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080016.X04Im RIS seit
11.07.2001