RS Vwgh 1991/2/19 90/08/0016

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;

Rechtssatz

§ 67 Abs 10 ASVG sanktioniert nur die Verletzung von Vertreterpflichten; Umständen, die in der "privaten" Vermögenssphäre liegen, dem Verhalten bei der Leitung anderer Unternehmen oder gar persönlichen Eigenschaften kommt daher Bedeutung nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080016.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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