RS Vwgh 1991/2/19 90/08/0058

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §3 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein teilweises Nachgeben des Dienstnehmers unterliegt nicht als Verzicht der Wirksamkeitskontrolle, wenn dies bei der Einigung über tatsächlich strittige Ansprüche geschieht; der Anspruch aus einem Urteil, gegen das noch ein Rechtsmittel offen steht, ist als strittig zu bezeichnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080058.X08

Im RIS seit

14.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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