RS Vwgh 1991/2/19 90/05/0098

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
AVG §7 Abs1 Z5;
AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Durch die bloße Ausfertigung des Beschlusses des Gemeinderates über die Berufung durch den Bürgermeister ist ein Mitwirken an der Erlassung des Berufungsbescheides nicht gegeben, sodaß die geltend gemachte Befangenheit nicht vorliegt.

Schlagworte

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung BaurechtZurechnung von Bescheiden Intimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050098.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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