RS Vwgh 1991/2/19 90/05/0096

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §53;
AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Auch unter dem Gesichtspunkt des § 7 AVG bestehen keine Bedenken dagegen, daß die belangte Behörde den in erster Instanz tätig gewesenen Amtssachverständigen zum Berufungsvorbringen der Beschwerdeführerin befragt und sich in ihrer Entscheidung auf das Ergebnis dieser Befragung gestützt hat.

Schlagworte

Befangenheit von Sachverständigen Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050096.X02

Im RIS seit

11.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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