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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Wird einer beweisbelasteten Partei die Frist zur Erbringung des Nachweises begründungslos und ohne vorhergehende Verständigung nicht verlängert, so ist das Parteiengehör verletzt.
Schlagworte
Parteiengehör Allgemein Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080016.X13Im RIS seit
11.07.2001