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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs6;Rechtssatz
§ 49 Abs 6 ASVG zielt nicht auf eine Beschränkung der Privatautonomie ab. Ein kraft zulässiger Vereinbarung zwischen den Parteien nicht mehr verbindliches Urteil kann daher nicht Gegenstand der Bindungswirkung sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080058.X09Im RIS seit
14.02.2002Zuletzt aktualisiert am
21.04.2010