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L82000 BauordnungNorm
AVG §37;Rechtssatz
Nach der ständigen Rsp hat der sogenannte "übergangene Nachbar" keinen Anspruch auf Durchführung einer neuerlichen Bauverhandlung; sein Auftreten bedeutet nicht, daß sich das durchgeführte Baubewilligungsverfahren als rechtswidrig erweist.
Schlagworte
Übergangene ParteiNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2Baurecht Nachbar übergangenerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990050025.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012