RS Vwgh 1991/2/19 90/08/0008

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Zur Dartuung der vollständigen Mittellosigkeit sind Belege ungeeignet, aus denen die Abwicklung eines Zahlungsverkehrs hervorgeht, da ein solcher entsprechende Mittel voraussetzt.

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080008.X05

Im RIS seit

19.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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