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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Zur Beantwortung der Frage, inwieweit den Geschwistern des Wehrpflichtigen eine Mithilfe im elterlichen Betrieb zumutbar ist und ob dadurch die Aufrechterhaltung des Betriebes möglich ist, ist allenfalls die zeugenschaftliche Vernehmung bzw auch die Einholung eines entsprechenden Gutachtens eines Sachverständigen auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft notwendig, wobei in diesem Zusammenhang auch die Auseinandersetzung mit der Frage einer allfälligen Einschränkung der Tierhaltung zu erfolgen hat.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110120.X06Im RIS seit
19.02.1991Zuletzt aktualisiert am
10.06.2009