RS Vwgh 1991/2/19 90/11/0120

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §37;
AVG §52;
WehrG 1978 §37 Abs2 litb;

Rechtssatz

Zur Beantwortung der Frage, inwieweit den Geschwistern des Wehrpflichtigen eine Mithilfe im elterlichen Betrieb zumutbar ist und ob dadurch die Aufrechterhaltung des Betriebes möglich ist, ist allenfalls die zeugenschaftliche Vernehmung bzw auch die Einholung eines entsprechenden Gutachtens eines Sachverständigen auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft notwendig, wobei in diesem Zusammenhang auch die Auseinandersetzung mit der Frage einer allfälligen Einschränkung der Tierhaltung zu erfolgen hat.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110120.X06

Im RIS seit

19.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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