RS Vwgh 1991/2/19 90/08/0016

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;
AVG §45;
AVG §46;

Rechtssatz

Daraus, daß jemand "nicht weniger als vier Konkursverfahren verursacht bzw mitverursacht" hat, hoch verschuldet und vermögenslos ist und über keine Buchhaltung verfügt, kann nicht nach der Art eines "Anscheinsbeweises" ohne weiteres ein Schluß auf die Verletzung der Vertreterpflichten im gegebenen Fall gezogen werden.

Schlagworte

Beweismittel Indizienbeweise indirekter Beweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080016.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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