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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;Rechtssatz
Daraus, daß jemand "nicht weniger als vier Konkursverfahren verursacht bzw mitverursacht" hat, hoch verschuldet und vermögenslos ist und über keine Buchhaltung verfügt, kann nicht nach der Art eines "Anscheinsbeweises" ohne weiteres ein Schluß auf die Verletzung der Vertreterpflichten im gegebenen Fall gezogen werden.
Schlagworte
Beweismittel Indizienbeweise indirekter BeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080016.X05Im RIS seit
11.07.2001