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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Unterstützungsmöglichkeit der Eltern durch die Geschwister des Wehrpflichtigen ist von der bestehenden Sachlage im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides auszugehen. Wenn während des Verfahrens über einen Befreiungsantrag neue Umstände eintreten, von denen sich der Antragsteller Auswirkungen auf den Ausgang des Verfahrens erhofft, liegt es an ihm, diese Umstände der Behörde umgehend mitzuteilen, damit sie bei Erlassung des Bescheides darauf Bedacht nehmen kann, wozu sie auch verpflichtet ist (Hinweis E 12.6.1990, 90/11/0110 und E 15.1.1991, 90/11/0051).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltSachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110120.X05Im RIS seit
19.02.1991Zuletzt aktualisiert am
10.06.2009