RS Vwgh 1991/2/19 90/11/0120

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §37;
AVG §56;
WehrG 1978 §37 Abs2 litb;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Unterstützungsmöglichkeit der Eltern durch die Geschwister des Wehrpflichtigen ist von der bestehenden Sachlage im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides auszugehen. Wenn während des Verfahrens über einen Befreiungsantrag neue Umstände eintreten, von denen sich der Antragsteller Auswirkungen auf den Ausgang des Verfahrens erhofft, liegt es an ihm, diese Umstände der Behörde umgehend mitzuteilen, damit sie bei Erlassung des Bescheides darauf Bedacht nehmen kann, wozu sie auch verpflichtet ist (Hinweis E 12.6.1990, 90/11/0110 und E 15.1.1991, 90/11/0051).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110120.X05

Im RIS seit

19.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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