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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Mit der in der Berufung aufgestellten Behauptung, der tatsächliche Kostenaufwand überschreite nicht den Betrag von S 40.000,--, kann die von der Behörde veranlaßte Kostenschätzung nicht widerlegt werden.
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990050189.X04Im RIS seit
19.02.1991